Kinder und Jugendliche:
Bei Kindern unterscheidet man zwischen einer Frühbehandlung (etwa mit 6-8 J.) und einer Hauptbehandlung (ab etwa 9 J.).
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen bis zum 18.Geburtstag spielt die KIG-Tabelle eine große Rolle. Ist die KIG Einstufung über 3 trägt die gesetzliche Krankenkasse einen großen Teil der Kosten.
Erwachsene:
Auch bei Erwachsenen ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich.
„Ich hatte früher so schöne Zähne, aber in letzter Zeit wird es unten immer schiefer!
Kann man da etwas tun?“
Ja, das kann man! Im Erwachsenenalter bieten sich dafür besonders unauffällige Behandlungen mit Keramikbrackets oder mit Alignern an. Die Kosten werden jedoch nach dem 18. Geburtstag nicht mehr von der Krankenkasse getragen (Ausnahme: eine Dysgnathie-OP). Ggf. decken spezielle private (Zusatz-) Versicherungen eine Behandlung im Erwachsenenalter ab.
Erstberatung
Behandlungsbedarf feststellen, KIG-Indikation feststellen,
Anfangsunterlagen erstellen
Abformungen ("Abdrücke") von Ober- und Unterkiefer nehmen
oder alternativ einen Intraoralscan anfertigen,
Röntgenbilder und Fotos erstellen
In der Praxis werden die Unterlagen ausgewertet, Befund, Diagnose und
Therapieplan werden erstellt. Wir reichen den Plan elektronisch bei der Krankenkasse
ein und warten auf die Genehmigung.
Planbesprechung
Was kann man tun? Was tun wir? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es
- eventuell auch über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus?
Die erste Zahnspange
Erstes Behandlungsgerät einsetzen oder neue Abdrücke dafür nehmen
Ab jetzt werden alle 4 – 8 Wochen Kontrolltermine in der Praxis vereinbart.
Um die korrigierte Zahnstellung möglichst lange zu behalten, ist es möglich, einen festsitzenden Retainer hinter die Frontzähne zu kleben. Dieser bleibt auch nach Abschluss der Behandlung im Mund und kann noch jahrelang die Zahnstellung stabilisieren.