Bei privat Versicherten kommt ein Behandlungsvertrag zwischen der Praxis und dem Patienten zustande. Der Patient reicht die kieferorthopädischen Rechnungen bei seiner Kasse ein und bekommt das Geld zurückerstattet. Wie viel und welche Kosten übernommen werden, finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
Bei Kindern und Jugendlichen sind kieferorthopädische Leistungen in der Regel mit abgedeckt, bei Erwachsenen variieren die Leistungen je nach Tarif.
Beihilfe:
Beihilfeberechtigte erhalten einen Teil der Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung zurück, der andere Teil wir von der Beihilfestelle zurück erstattet.
Leider gibt es in der Kieferorthopädie, wie auch in anderen Bereichen der Medizin immer wieder bestimmte Leistungen, die von der Beihilfestelle nicht erstattet werden.